
BGH: Kehrtwende bei Haustürgeschäften?
Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) stellt seine bisherige Rechtsprechung zum Widerrufsrecht bei Fondsbeteiligungen in Frage und legt sie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Luxemburg, zur Entscheidung vor (Az.: II ZR 292/06). Unter Umständen drohen Kämpfe von Anlegern gegen Anleger. Es …
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