
Geisterhaus von Friedenau: Eigentümerin muss Immobilie sanieren
Eine Berliner Hauseigentümerin darf ihr Mietshaus angesichts der Wohnungsknappheit nicht einfach verfallen lassen. Das geht aus einem Urteil (VG 6 K 126.18) der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
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