
BaFin untersagt Vermögensanlage-Angebot
Die Finanzaufsicht BaFin hat der Abanqo AG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) untersagt, ihr qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen öffentlich anzubieten. Der Grund dafür ist simpel.
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