
Bestellerprinzip: Makler wollen Vermieter mit Serviceleistungen überzeugen
Am 1. Juni ist das Bestellerprinzip bundesweit in Kraft getreten, wonach bei Vermietung einer Wohnung derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn beauftragt hat. Die Immobilienmakler stellen sich auf die neue Gesetzeslage ein, halten aber an einer Verfassungsbeschwerde fest.
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