
Schiffsfonds: Hinweispflicht auf Totalverlustrisiko nur bei risikoerhöhenden Umständen
Das Landgericht (LG) Dortmund hat die Klage eines Anlegers gerichtet auf Schadensersatz wegen behaupteter Prospektfehler mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 08. November 2013 – Aktenzeichen: 3 O 124/13 – abgewiesen. Gastbeitrag von Oliver Renner, Rechtsanwälte Wüterich Breucker
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