VIP-Fonds: Steuerbescheide geändert

Das Finanzamt München II hat den so genannten Grundlagenbescheid für den VIP Medienfonds 3 und den VIP Medienfonds 4 geändert.
Das teilt der Initiator VIP Vermögensberatung München GmbH mit.

Hintergrund ist das Ermittlungsverfahren gegen die VIP-Verantwortlichen, allen voran Andreas Schmid, dem die Staatsanwaltschaft unter anderem falsche Angaben in den Steuererklärungen der Fonds vorwirft.

Die Vertriebspartner seien bereits vor Weihnachten von dem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt worden, ein ausführlicher Bericht an die Anleger werde am 10. Januar 2007 versandt. Die Geschäftsführung des Emissionshauses hält es für unwahrscheinlich, dass die Neubewertung durch die Finanzverwaltung zu negativen Auswirkungen für die Kommanditisten kommen wird, kündigt in der Erklärung jedoch an, ?alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Schaden von den Anlegern abzuwenden?.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Kälberer, Tittel, Ahrens Gieschen (KTAG) in Bremen und Berlin gehen davon aus, dass Steuernachforderungen in Höhe von rund 270 Millionen Euro auf die Anleger zukommen. Sie vertreten nach eigenen Angaben bereits knapp 300 Investoren der beiden Fondsgesellschaften mit einem Gesamtzeichnungsvolumen von rund 28 Millionen Euro. Rechtsanwalt Dietmar Kälberer geht davon aus, dass eine geänderte Steuerfestsetzung durch die Wohnsitzfinanzämter nicht mehr lange auf sich warten lässt und die entsprechendenSteuerbescheide noch im Jahr 2007 zugehen.

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