Bundesnetzagentur senkt Einspeisevergütungssätze für Solaranlagen

Wegen des hohen Zubaus von Fotovoltaikanlagen in Deutschland wird die Bundesnetzagentur im November und Dezember 2012 sowie im Januar 2013 die Einspeisevergütung um jeweils 2,5 Prozent absenken.

Jochen Homann, Bundesnetzagentur

Die Absenkungen erfolgen jeweils zum Monatsersten. Die Einspeisevergütung für Fotovoltaikanlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Darin ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung beziehungsweise Beibehaltung der Vergütung.

„Der Zubau von Fotovoltaikanlagen ist nach wie vor hoch. Allein im September 2012 betrug dieser fast ein Gigawatt. Für den zu betrachtenden Zeitraum wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Fotovoltaikanlagen bemisst, um rund 3,9 Gigawatt und damit mehr als das Doppelte überschritten“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Festlegung erfolge für das jeweilige Folgequartal und sichere so eine kontinuierliche Anpassung der Förderung an den zu erreichenden Zubaukorridor. Im Januar 2013 werden wir die Werte für das nächste Quartal veröffentlichen, erläutert Homann. (af)

Foto: Bundesnetzagentur

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