
Entwarnung in Sachen ?Effektengeschäft?
Das Bundesfinanzministerium hat seinen Gesetzentwurf für die Definition eines ?Effektengeschäfts? fallen gelassen und will nun einen Tatbestand der ?Anlageverwaltung?, die nur Kreditinstituten erlaubt ist, in das Kreditwesengesetz einfügen. Danach dürfen geschlossene Fonds der üblichen …
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