
Bundesfinanzhof: Grunderwerbsteuer auch für Sonderwünsche
Der Erwerb einer Eigentumswohnung unterliegt der Grunderwerbsteuer. Dies gilt auch für Sonderwünsche in der Ausstattung der Neubauwohnung, die nachträglich mit dem Bauträger vereinbart werden. Die Wüstenrot Bausparkasse weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs hin.
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