
BGH-Urteil: Vermieter haften für vereiste Wege
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs stellt klar: Wohnungseigentümer haften für Verletzungen ihrer Mieter auf vereisten Zugangswegen. Selbst dann, wenn der Winterdienst ausgelagert ist. Für Vermieter verschärft sich damit das Haftungsrisiko spürbar.
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