
Karlsruhe bestätigt Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse bleibt verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Verlängerung der Regelung aus dem Jahr 2020 nicht zur Entscheidung angenommen. Für Vermieter bedeutet das weiterhin enge Spielräume in angespannten Wohnungsmärkten.
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