
BGH zu Räum- und Streupflichten: Vermieter bleibt trotz Hausmeisterdienst verantwortlich
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Az.: VIII ZR 250/23)., dass Vermieter grundsätzlich für Schäden haften, die Mieter durch einen Sturz auf vereisten gemeinschaftlichen Wegen erleiden. Die Richter stellten klar, dass …
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