BVI: Reform bei offenen Immobilienfonds

Der Frankfurter BVI Bundesverband Investment und Asset Management hat ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das den offenen Immobilienfonds aus der Vertrauenskrise helfen soll. Demnach wird es künftig eine Meldepflicht für Neuanlagen ab einer Millionen Euro geben. Um zu vermeiden, dass institutionelle Anleger abrupt hohe Beträge aus den Fonds abziehen, wird für Beträge dieser Größenordnung zudem eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten eingeführt.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Branche freiwillig, die Mindestliquidität der Fonds von fünf auf zehn Prozent zu verdoppeln und ab einer Liquiditätsquote von 40 Prozent den aktiven Vertrieb einzustellen. Außerdem soll es künftig gestattet sein, Immobilien von einem Fonds an einen anderen Fonds der gleichen Gesellschaft zum gleichen Verkehrswert zu veräußern. Falls es doch einmal zu einer Aussetzung der Rücknahme von Anteilen kommt, sollen zudem die erforderlichen Voraussetzungen für einen zwischenzeitlichen Börsenhandel der Anteile geschaffen werden.

Zudem haben die Probleme bei DB Real Estate und auch beim Deka Immobilien-Fonds im Jahr 2004 zum Überdenken der Bewertungspraxis geführt. Bisher werden die Fondsobjekte einmal im Jahr von einem Gremium aus mindestens drei Sachverständigen bewertet, das jede KAG für sich beruft. Künftig sollen die Gutachter von einer neutralen Instanz, beispielsweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn/Frankfurt, bestimmt werden. Zudem soll das Gutachten nach einem halben Jahr überprüft werden.

Außerdem wird eine seit langem gestellte Forderung umgesetzt: Die Gesellschaften wollen in Zukunft die Einzel-Verkehrswerte aller Objekte veröffentlichen. Darüber hinaus sollen in die Verkaufsprospekte risikotypisierende Hinweise aufgenommen werden, die dem Kunden eine Risikoeinstufung des jeweiligen Fonds ermöglichen. ?Offene Immobilienfonds werden damit die transparenteste Form des Immobilienbesitzes?, ist BVI-Vorstandssprecher Dr. Markus Rieß zuversichtlich.

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