IVD: Erbschaftsteuer benachteiligt Immobilienunternehmen

Der Immobilienverband Deutschland (IVD), Berlin, warnt vor einer Benachteiligung von Immobilienunternehmen durch die Reform der Erbschaftssteuer.

?Nach den Plänen der Bundesregierung soll bei der Vererbung eines Immobilienunternehmens das aus Immobilien bestehende Betriebsvermögen vollständig besteuert werden?, fasst Sven Johns, IVD-Bundesgeschäftsführer, einen Punkt aus dem Eckwertepapier der Bundesregierung zusammen.

Bisher ist vorgesehen, dass bei Vererbung eines Unternehmens ein Abschlag von 85 Prozent auf die Bemessungsgrundlage vorgenommen wird. ?Die Vererbung von Unternehmen kann somit unter einer weitgehenden Verschonung von der Erbschaftssteuer erfolgen. Für Immobilienunternehmen soll dies nicht gelten. Dort ist lediglich ein Abschlag von zehn Prozent bei vermieteten Immobilien geplant?, so Johns. Der Gesetzgeber müsse diesen Plan sofort rückgängig machen.

Zudem sei die Herausnahme von vermögensverwaltenden Unternehmen aus der steuerlichen Begünstigung im Erbfall nicht nachzuvollziehen. Diese Regelung würde Immobiliengesellschaften mit eigenen Beständen ebenso betreffen wie solche, die fremde Objekte verwalten.

?Der größte Zweig der deutschen Wirtschaft mit einer Bruttowertschöpfung von fast 13 Prozent der Wirtschaftsleistung wird durch die Regierung bei der Vererbung eines Unternehmens ohne ersichtlichen Grund schlechter gestellt?, so Johns. Daher fordere der IVD nachdrücklich, dass Immobilienunternehmen von dieser Regelung ausgenommen werden. (bk)

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