Immowelt: Vorsicht vor Immobilienbetrug

Immer wieder versuchen Betrüger im Internet durch unseriöse Immobilienangebote an Geld und persönliche Daten zu gelangen. Das Portal Immowelt informiert darüber, wie sich Immobiliensuchende schützen können.

Nicht jedes Immobilienangebot im Internet ist seriös. Bei Gebührenforderungen sollten Interessenten hellhörig werden.

Mit Lockangeboten und Phishing-Mails versuchen Betrüger auf Immobilienportalen Geld und persönliche Daten zu erschleichen, warnt das Portal Immowelt und hat auf www.schutz-vor-immobilienbetrug.de Tipps zusammengestellt, wie man seriöse Geschäftspartner von Betrügern unterscheiden und sich schützen kann.

Warnsignal: Vorauszahlung für Besichtigung

Die mit Abstand verbreitetste Betrugsmasche sei der Vorkasse-Betrug. Der angebliche Eigentümer, der oft vorgibt im Ausland zu sein, schlage dem Interessenten vor, den Schlüssel für die freie Wohnung per Post zu schicken. Als Sicherheit fordere er vorab eine Kaution.

Die Zahlung solle in der Regel über einen Transferservice erfolgen. Dort sei die Anweisung jedoch nicht rückgängig zu machen. Wer bezahlt, bekomme jedoch nie einen Schlüssel. Bei Kunden sollten daher die Alarmglocken klingeln, wenn sie eine Vorab-Kaution zahlen sollen.

Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen

Ein Warnzeichen seien auch unrealistisch günstige Angebote, etwa 400 Euro Miete für 80 Quadratmeter in München-Bogenhausen. Diese sollten möglichst große Aufmerksamkeit erzeugen und viele potenzielle Opfer in die Falle locken.

In manchen Fällen bieten die Betrüger auch an, den Schlüssel per Nachnahme gegen Gebühr zu schicken, so Immowelt. Die Schlüssel kämen auch an, passten aber nicht ins Haustürschloss der Immobilie. Auch hier sollten sich Interessenten nicht auf ein solches Vorgehen einlassen.

Eine weitere Masche: Betrüger geben sich als Makler aus und bieten den Interessenten gegen Geld Listen mit vermeintlich interessanten Wohnungsangeboten an. Meist kopieren die Betrüger laut Immowelt dafür Immobilienangebote seriöser Makler, die von dem Missbrauch nichts ahnen.

Seite 2: Bei Gebühren ist Misstrauen angebracht

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