Wählerfang mit „Heuschreckensteuer“

Gleiches gilt auch für die Regelungen über Share Deals. Diese können nicht auf eigene Faust durch ein Bundesland geändert werden, da die steuerliche Kompetenz hier ebenfalls beim Bund liegt. Allenfalls wäre auch in diesem Fall wieder eine Bundesratsinitiative von Bremen möglich. Bereits in der Vergangenheit waren Initiativen zur Änderungen der steuerlichen Bestimmungen über Share Deals von Bremen ausgegangen.

Keine Aussicht auf Erfolg

Solche Bundesratinitiativen sind eine beliebte Methode, eigene politische Forderungen auf die Tagesordnung zu setzen und der Wählerklientel Aktivität zu beweisen. Erfolgreich im Sinne einer tatsächlichen Gesetzesänderung sind sie allerdings nicht so häufig, insbesondere dann nicht, wenn die Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat voneinander abweichen.

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Die Immobilienbranche sollte die Ideen aus Bremen also zwar nicht auf die leichte Schulter nehmen, aber Grund zur Panik besteht bestimmt nicht.

Autor Frank Wojtalewicz ist geschäftsführender Gesellschafter der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien, Wiesbaden

Foto: d.i.i. Deutsche Invest Immobilien

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