Keine Mietpreisbegrenzung bei Steueranreizen für Wohnungsbau geplant

Bei den geplanten Steueranreizen zur Ankurbelung des Wohnungsbaus ist nach Auskunft der Bundesregierung keine Mietpreisbegrenzung für die geförderten Wohnungen vorgesehen. Die Fraktion der Grünen kritisiert dies.

Die Bundesregierung will den Wohnungsbau in Deutschland mit einer Sonderabschreibung ankurbeln.

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage weiter hervorgeht, soll jedoch durch eine Höchstgrenze bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewirkt werden, dass die geförderten Wohnungen nicht im Luxussegment liegen.

„Sowohl eine Mietpreisbindung als auch eine Kopplung der Förderung an die später verlangte Miete würde zu einer Anreizbeschränkung führen“, schreibt das Verbraucherschutzministerium auf eine entsprechende Frage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Auch wäre der Aufwand für Verwaltung und Bürger zu hoch.

Bezahlbare Mietwohnungen notwendig

Grünen-Experte Chris Kühn kritisierte: „Niedrige Baukosten führen nicht automatisch zu niedrigen Mieten.“ Nötig seien vor allem bezahlbare Mietwohnungen. Die Bundesregierung verschenke Geld an „private Investoren, ohne dafür die Garantie für günstige Mieten zu bekommen“. Damit werde der soziale Wohnungsbau weiter geschwächt.

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Die Bundesregierung will mit einer befristeten Sonderabschreibung Investoren für einen verstärkten Mietwohnungsbau in angespannten Regionen gewinnen. Ziel ist, vor allem Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment zu bauen.

Nach dem bisherigen Gesetzentwurf können Investoren je Quadratmeter bis zu 2.000 Euro Baukosten steuerlich geltend machen. Übersteigen die Kosten 3.000 Euro, gibt es überhaupt keine Steuer-Förderung – auch nicht anteilig.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

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