Länder mehrheitlich einig über Grundsteuer-Reform

Die seit Jahren umstrittene Reform der Grundsteuer nimmt konkrete Formen an. Die Finanzminister der Länder wollen sich an diesem Freitag auf ihrem Jahrestreffen mehrheitlich auf ein Modell für eine umfassende Neuregelung verständigen – voraussichtlich mit Ausnahme Bayerns und Hamburgs.

 

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Die Neubewertung für Immobilien in Deutschland soll zum Stichtag 1. Januar 2022 erfolgen.

Es zeichne sich eine sehr deutliche Mehrheit für ein Gemeinschaftsmodell ab, sagte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) am Donnerstag.

Angestrebt werde eine möglichst einfache Grundbesteuerung sowie eine „aufkommensneutrale“ Reform – also keine flächendeckend höhere Grundsteuerbelastung für die Bürger. Welche Werte sich für einzelne Grundstücke und Bauten am Ende ergeben – also höhere oder niedrigere Abgaben für Hausbesitzer und Mieter – lässt sich nach Angaben aus Länderkreisen aktuell noch nicht abschätzen.

Auswirkungen voraussichtlich erst in zehn Jahren

Bis alle bis zu 35 Millionen Grundstücke neu bewertet seien, gingen „etliche Jahre ins Land“, sagte Schäfer. Aufgrund des Umfangs der zu ermittelnden Werte und der tatsächlichen Verhältnisse rechnen die Länder mit einem Einsatz der aktualisierten Werte in der Praxis erst in etwa zehn Jahren.

Hamburg ist laut Schäfer nicht per se gegen das Modell, befürchte aber negative Folgen aus dem Länderfinanzausgleich. Bayern wiederum plädiere dafür, dass die Länder jeweils komplett selbst die Grundsteuer regeln.

Wichtige Einnahmequelle der Kommunen

Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Der Bundesfinanzhof hatte vor Jahren eine Neuregelung angemahnt, auch das Bundesverfassungsgericht ist mit dem Verfahren befasst.

Die Steuerrichter hatten erklärt, es sei nicht länger hinzunehmen, dass sich die Besteuerung an den Einheitswerten orientiere, die in den alten Ländern auf dem Stand von 1964 und in den neuen Ländern von 1935 festgeschrieben sind. Die Werte liegen häufig unter dem tatsächlichen Verkehrswert.

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Stichtag 1. Januar 2022

Laut Schäfer sollen die vorhandenen Bodenrichtwerte übernommen und dann ein pauschaler Herstellungsaufwand für Gebäude benutzt werden. Die Neubewertungen für die Immobilien sollen nach bisherigen Plänen zum Stichtag 1. Januar 2022 in den darauffolgenden Jahren erfolgen. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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