Landgericht Stuttgart verurteilt die LBBW

Das Landgericht Stuttgart hat in einem neuen Urteil vom 20. Mai 2016 die Widerrufsbelehrung in einem Immobilien-Darlehensvertrag der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) vom 22. Juli 2007 ein weiteres Mal als fehlerhaft angesehen.

Der BGH urteilte zugunsten der Kreditnehmer.
Das Landgericht Stuttgart stellte fest, dass die Widerrufserklärung gegen das Deutlichkeitsgebot verstoße.

Die 21. Zivilkammer verurteilte die Bank zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung und sprach einen Nutzungsersatz von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszins zu. Ein zwischen den Parteien am 19./23. September 2014 geschlossener Aufhebungsvertrag stehe dem wirksam durch die Kläger erklärten Widerruf nicht entgegen.

Das Landgericht Stuttgart habe festgestellt, dass die verwendete Widerrufsbelehrung schon deshalb gegen das Deutlichkeitsgebot verstoße, weil sie einen umfangreichen Abschnitt zu den Rechtsfolgen des Widerrufs bei finanzierten Geschäften enthalte, obwohl es nicht um ein verbundenes Geschäft gehandelt habe.

Verbraucher wird durch fehlerhafte Widerrufserklärung verunsichert

Selbst wenn der Verbraucher erkenne, dass kein finanziertes Geschäft vorliegt, werde er verunsichert. Hinzu komme, dass der für finanzierte Geschäfte geltende Abschnitt der Widerrufsbelehrung um ein Vielfaches länger und infolge seiner Formulierung um Einiges unverständlicher sei als der für die Kläger maßgebliche Teil der Belehrung.

Das Widerrufsrecht der Kläger sei zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung auch nicht verwirkt. Das Vertrauen der Beklagten darauf, dass die Kläger in Zukunft das ihnen zustehende Widerrufsrecht nicht ausübten, sei nicht schutzwürdig.

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Aufgrund der unzureichenden Widerrufsbelehrung, hätten die Kläger nicht entscheiden können, ob ein Widerrufsrecht besteht, oder nicht. Der Beklagte hingegen habe durch die gesetzlich vorgesehene Nachbelehrung für klare Verhältnisse sorgen können. Bereits seit Ende 2011 sei bekannt geworden, dass die verwendete Widerrufsbelehrung nicht den Anforderungen genüge.

Urteil ist erneute Bestätigung für Verbraucher

„Das neue Urteil des Landgerichts Stuttgart ist für Kunden der LBBW, deren Kreditvertrag eine identische Widerrufsbelehrung enthält, eine erneute Bestätigung, dass der Anspruch auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages erfolgsversprechend bei Gericht durchgesetzt werden kann“, macht der Fachanwalt Peter Hahn deutlich.

Er fügt hinzu, dass das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen, die zwischen dem 01. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen worden sind, nach dem Gesetz zur Umsetzung der WIKR nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich sei. (kl)

Foto: Shutterstock

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