Immobilienkauf per Zwangsversteigerung: Das sollten Käufer beachten

Wer eine günstige Bestandsimmobilie erwerben möchte, könnte bei einer Zwangsversteigerung fündig werden. Allerdings sollten Interessenten, die diesen Weg wählen einige wichtige Besonderheiten beachten, rät das Portal Baufi24.

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Bei Zwangsversteigerungen besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Objektbesichtigung.

Zukünftige Eigentümer haben immer die Wahl: Entweder sie bauen ein Haus oder erwerben eine Bestandsimmobilie. Ist die Entscheidung zugunsten des Kaufs gefallen und die Interessenten sind Schnäppchenjäger, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Zwangsversteigerungen.

„Wird ein Objekt zwangsversteigert, liegen die Preise manchmal zehn bis 30 Prozent unter dem Verkehrswert. So können gut informierte Käufer auch in Toplagen eine günstige Immobilie erwerben“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.

Häuser und Wohnungen werden meist dann versteigert, wenn sich Geschiedene oder Erben nicht auf die weitere Verwendung einigen können oder Eigentümer nicht mehr dazu in der Lage sind, Kreditraten zu bedienen.

Unterschiede zum herkömmlichen Immobilienkauf

Jeder Hauskauf sollte wohlüberlegt sein, deshalb ist eine genaue Information vor der Auktion entscheidend. Denn bei Zwangsversteigerungen besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Objektbesichtigung und die Immobilie wird unter Umständen vor dem Kauf nicht selbst in Augenschein genommen wird.

„In der Versteigerungsakte finden Kaufinteressenten einen Grundbuchauszug und das Gutachten, welches das Objekt beschreibt und auf den Verkehrswert sowie etwaige Mängel schließen lässt. Diese ist auch deshalb so entscheidend, da es bei Immobilien aus Zwangsversteigerungen keinen Rücktritt vom Kauf wegen Baumängeln gibt“, so Scharfenorth weiter.

Seite zwei: Finanzierung bereits vorbereiten

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