BGH stärkt Mieterschutz bei kommunalen Immobilienverkäufen

Die obersten deutschen Zivilrichter stärken den Schutz von Mietern bei kommunalen Immobilienverkäufen.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz langjähriger Mieter bei kommunalen Immobilienverkäufen gestärkt.

Laut BGH haben die Mieter aufgrund der Klausel sehr wohl eigene Rechte gegenüber dem Käufer.

Sichert die Stadt den Mietern im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht zu, macht das eine Kündigung unmöglich

Damit kann der Vermieter den Mietvertrag faktisch nicht kündigen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das am Mittwoch in Karlsruhe verkündet wurde (Az. VIII ZR 109/18).

Von der Entscheidung profitieren laut dem Deutschen Mieterbund zahlreiche Mieter, denn bei so gut wie allen Immobilienverkäufen der öffentlichen Hand an Großinvestoren enthalte der Kaufvertrag eine Sozialcharta.

Kündigung nach 37 Jahren

In den vergangenen 25 bis 30 Jahren hätten die Kommunen Hunderttausende Wohnungen veräußert, sagte Sprecher Ulrich Ropertz. Das höchstrichterliche Urteil sei auf diese Fälle übertragbar.

In dem Streit vor dem BGH hatten Mieter aus Bochum nach 37 Jahren in ihrer Wohnung die Kündigung bekommen. Die Stadt hatte das Siedlungshaus einst von einem Bergwerksverein erworben und 2012 an Privatleute verkauft.

Seite zwei: Stadt behielt Rückkaufrecht

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