Nachhaltige Finanzen: EU-Taxonomie schießt über das Ziel hinaus

Medienberichten zufolge haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments und des unter der finnischen Ratspräsidentschaft stehenden Rates der Europäischen Union auf eine Taxonomie-Verordnung geeinigt, wonach allgemein verbindlich festgelegt wird, welche Investments in der EU als nachhaltig gelten. Der Kompromiss umfasst einige bisher äußerst kontrovers diskutierte Punkte.

Dazu zählt etwa die Verpflichtung, für alle Produkte – also auch solchen, die nicht als nachhaltig angeboten werden – anzugeben, ob sie im Sinne der Taxonomie nachhaltig sind oder nicht. Anders als das Parlament hatten Rat und auch Kommission eine solche Pflicht lediglich für als nachhaltig beworbene Produkte verlangt.

„Die Taxonomie ist ein wichtiger Baustein des Sustainable Finance Action Plan, um Kapitalströme in nachhaltige Investments zu lenken“, sagt Burkhard Dallosch, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Finanzierung. „Der EU-Gesetzgeber ist mit der Maßgabe, alle Produkte zur Taxonomie-Angabe zu verpflichten, jedoch über das Ziel hinausgeschossen. Daher liegt jetzt ein besonderes Augenmerk auf den noch nicht final feststehenden Taxonomie-Kriterien im Bereich Immobilien, die marktgerecht und praktikabel ausgestaltet werden müssen. Die bisherigen Vorgaben sind deutlich zu streng und die Anwendung der sehr komplexen Evaluierungskriterien viel zu detailliert und aufwendig. Denn selbst Gebäude, die hohen Energieeffizienzstandards genügen und eine gute CO2-Bilanz aufweisen, würden nach jetzigem Stand nicht unter die Taxonomie fallen. Die Taxonomie droht als Papiertiger zu enden, durch den die erhofften Anreize gerade nicht gesetzt werden können.“

Foto: Shutterstock

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