Wichtige Frist für Baukindergeld wird verlängert

Foto: Shutterstock
Das Baukindergeld bleibt zunächst als Födermöglichkeit bestehen.

Gute Nachrichten zum Thema Baukindergeld: Die Befristung für Baugenehmigungen oder Kaufverträge für Wohnimmobilien, auf deren Grundlage diese staatliche Förderung in Anspruch genommen werden soll, wird um drei Monate bis 31. März 2021 verlängert.

Vor dem Hintergrund rät die Wüstenrot Bausparkasse, eigene Förderansprüche nochmals zu prüfen.

Bisher galt: Eine Förderung im Rahmen des Baukindergelds konnte nur für Kaufverträge einer selbst genutzten Immobilie oder eine entsprechende Baugenehmigung für einen Neubau gewährt werden, wenn diese zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 ausgestellt beziehungsweise erteilt wurden.

Diese wichtige Frist hat der Staat nun bis zum 31. März 2021 verlängert. Das Bayerische Baukindergeld Plus, welches Berechtigten einen um zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr erhöhten Förderbetrag sicherte, läuft dagegen zum 31. Dezember 2020 aus.

Unveränderte Einkommensgrenzen

Das staatliche Baukindergeld steht speziell Menschen mit Kindern zur Verfügung, die erstmals ein Haus bauen oder eine bestehende Immobilie zu eigenen familiären Wohnzwecken kaufen. Sie können das Baukindergeld noch bis Ende 2023 im sogenannten Zuschussportal bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

Für die Förderung gelten unverändert Einkommensgrenzen: Familien oder Alleinerziehende, die die Mittel beantragen möchten, dürfen maximal über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von jährlich 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro pro Kind verfügen.

Pro Kind gibt es insgesamt 12.000 Euro Baukindergeld, verteilt über einen Zeitraum von zehn Jahren (also 1.200 Euro pro Kind und Jahr). Wüstenrot rät, sich zu den Details der Förderung mit einem Finanzfachmann zu besprechen.

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments