Lehman Deutschland: BaFin stellt Entschädigungsfall fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn/Frankfurt hat den Entschädigungsfall für die Deutschland-Tochter der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers festgestellt.

Für Anleger, die in Produkten der Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt, investiert sind, wurden damit die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um Zahlungen von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zu erhalten. Diese sind allerdings auf 90 Prozent der jeweiligen Einlage und maximal 20.000 Euro gedeckelt. Die Lehman-Tochter gehört allerdings darüber hinaus auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) mit. Beim BdB liegen die Haftungsgrenzen wesentlich höher. (hb)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments