BVI begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), Frankfurt, zeigt sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufrieden, demzufolge deutsche Investmentfonds durch die Erhebung französischer Quellensteuern diskriminiert werden.

Forderung nach gesetzlicher Regelung

Der BVI erklärt, bereits 2005 die Auffassung vertreten zu haben, dass der Abzug französischer Quellensteuern auf Dividenden an deutsche Investmentfonds europarechtswidrig ist: „Anders als bei französischen Investmentfonds wird bei deutschen Investmentfonds auf französische Dividenden eine Quellensteuer abgezogen.“

Daher hat der BVI Ende 2005 empfohlen, dass deutsche Investmentfonds Anträge auf vollständige Erstattung französischer Quellensteuern stellen und die Rechtslage klären lassen.

„Mit dem Urteil schließt sich der EuGH der vom BVI vertretenen Auffassung an. Der Weg für eine Erstattung französischer Quellensteuern ist jetzt eröffnet“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. „Über die einzelnen Ansprüche müssen nunmehr französische Gerichte entscheiden.“ (mr)

Foto: Shutterstock

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