Emissionen des Bundes im dritten Quartal 2019

Der Finanzierungsbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen hat sich seit Jahresbeginn 2019 reduziert. Der Bund beabsichtigt daher, im dritten Quartal ein niedrigeres Volumen zu emittieren als im Dezember 2018 angekündigt. Die folgenden Anpassungen sind vorgesehen.


04.09.2019: Bei der Aufstockung der Bundesobligation Serie 180 mit Fälligkeit im Oktober 2024 (ISIN DE0001141802) wird das Emissionsvolumen um 1 Mrd. € auf 3 Mrd. € reduziert.

24.09.2019: Bei der Aufstockung der Bundesschatzanweisung mit Fälligkeit im September 2021 (ISIN DE0001104776) wird das Emissionsvolumen um 1 Mrd. € auf 4 Mrd. € reduziert.

Damit sinkt das geplante Jahresemissionsvolumen der nominalverzinslichen Geld- und Kapitalmarktinstrumente des Bundes von 199 Mrd. € auf 197 Mrd. €.

Änderungen der Emissionsplanung können sich je nach Finanzierungsbedarf und Liquiditätslage des Bundes und seiner Sondervermögen und/oder je nach Kapitalmarktsituation ergeben. Der Bund beabsichtigt jedoch, die genannten Emissionen so weit wie möglich durchzuführen, um den Marktteilnehmern eine verlässliche Orientierung zu geben. In Abhängigkeit von den Marktbedingungen und sonstigen Rahmendaten ist die Begebung weiterer Finanzierungsinstrumente möglich.

Die Aktualisierung oder Bestätigung der Emissionsplanung für das vierte Quartal wird in der zweiten Dekade September 2019 veröffentlicht.

 

Foto: Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH

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