Lohnt es, Bestandsfonds in nachhaltige Fonds umzuwandeln?

Foto: Re’public Sustainable Finance Consulting
Jürgen Arbter, Geschäftsführer der Re’public Sustainable Finance Consulting

Hinsichtlich des 10. März 2021 und den einsetzenden Pflichten der Taxonomie und Offenlegungsverordnung für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater stellt sich die Frage, ob es lohnt bisher nicht nachhaltige Fonds in Impact Fonds oder ESG Strategiefonds umzuwandeln. Was das dabei zu beachten ist, sagt Jürgen Arbter, Geschäftsführer der Beratungsspezialisten der Re’public Sustainable Finance Consulting aus Berlin.

KVGen und Fondsemittenten fragen sich, ob es lohnt, laufende Fonds in nachhaltige Fonds, die der Taxonomie und Offenlegungsverordnung entsprechen, umzuwandeln. Macht denn eine Umwandlung Sinn?

Arbter: Wir stellen in unserer Beratung stets zuerst die Frage, was sich Emittenten davon versprechen. Denn es bleibt ja auch die Möglichkeit, Fonds eben nicht nachhaltig zu strukturieren. Wer aber neue Chancen darin sieht, sein Unternehmen im Sinne der institutionellen Glaubwürdigkeit nachhaltig zu positionieren, und am dynamisch entstehenden Markt nachhaltiger Finanzprodukte zu partizipieren, der sollte die Umwandlung in Betracht ziehen.

Was ist denn zu tun, um Bestandsfonds in nachhaltige Fonds umzuwandeln?

Arbter: Im Mittelpunkt stehen die Anlagestrategie und die Assets. Diese sind nach den Vorgaben der Taxonomie und Offenlegungs-Verordnung zu analysieren und die Feststellung zu treffen, ob es sich um ein Artikel 8 oder 9 handeln könnte. In beiden Fällen sind Nachhaltigkeitsindikatoren, ökologische oder soziale Merkmale zu identifizieren und über Indikatoren eine Messbarkeiten herzustellen. Die Messbarkeit der Behauptung, einen nachhaltigen Fonds anzubieten, ist der zentrale Punkt.

Das hört sich nach einem komplexen Prozess an. Wo gibt es Unterstützung ?

Arbter: Ich kann nur für unser Unternehmen sprechen. Wir sind als Berater mit dem Prinzip „hands on“ aktiv. Wir analysieren Fonds, prüfen, ob eine Nachhaltigkeit im Fondskonzept gegeben ist. Wir erstellen auch die entsprechenden Dokumente und kümmern uns auch um die Offenlegung in den vorvertraglichen Dokumenten, im Webauftritt sowie in den periodischen Berichten. Also „ALL IN“ sozusagen.

Wieviele der aktuell als nachhaltig beworbenen Fonds sind Ihrer Meinung nach denn nun wirklich nachhaltig im Sinne der Taxonomie und Offenlegungs-Verordnung?

Arbter: Das kann ich nun nur vermuten. Im Marktbericht des FNG Forum Nachhaltige Geldanlagen gibt sieht man die Anzahl und das aktuelle Volumen des nachhaltigen Finanzmarkts. Die dort untersuchten Finanzprodukte berücksichtigen jedoch nicht die Taxonomie und Offenlegungs-Verordnung. Ich denke aber, dass höchsten 10% einer Prüfung standhalten würde.

Was müsste denn mit solchen Fonds geschehen?

Arbter: Die Verordnung gibt es klar vor. Damit würden Sie nach Artikel 6 der EU-Verordnung einen Fonds darstellen, der nicht nachhaltig ist. Was das für das Verhältnis der Emittenten mit ihren Shareholdern bedeutet, können Sie sich vorstellen. Hier droht großes Konfliktpotenzial.

Wie ist Ihre persönliche Haltung zum Regelwerk der Taxonomie und Offenlegungs Verordnung?

Arbter: Der Aufwand ist groß. Keine Frage. Wir haben jedoch angesichts der Klimaentwicklung eine Verantwortung für kommende Generationen. Die Umlenkung der Kapitalströme in Richtung Nachhaltigkeit ist alternativlos. Da müssen wir mit einem guten Gefühl und einer konsequenten Haltung durch.

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