BMF prüft Steuerentlastung bei Krypto-ETPs der ETC Group

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Als die ETC Group im Juni 2020 ihren ersten Krypto-ETP, den BTCetc - ETC Group Physical Bitcoin ETC (BTCE), an der Deutschen Börse notierte, war die einkommensteuerliche Behandlung des ETPs noch ungeklärt. Zur Klärung dieser Frage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) kürzlich einen Vorschlagsentwurf veröffentlicht, der das nunmehr regeln soll.

Der Entwurf besagt, dass Krypto-ETPs wie BTCE, ZETH und ELTC genauso wie physische Gold ETCs behandelt werden sollen, beispielsweise Xetra Gold oder The Royal Mint Physical Gold, die bereits steuerfrei sind.

Dieser Vorschlagsentwurf bestätigt unsere Auffassung, dass deutsche Privatinvestoren in die von der ETC Group ausgegebenen und von HANetf vertriebenen Krypto-ETPs nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr keine Steuern auf Gewinne aus solchen Investitionen zahlen müssen, dank der vollständigen physischen Hinterlegung jedes ETPs und der Möglichkeit, diese physisch einzulösen.

Anleger können bei ETC Group und HANetf derzeit aus drei verschiedenen ETPs wählen, um die Preisentwicklung von Bitcoin, Ethereum oder Litecoin zu verfolgen: BTCetc – ETC Group Physical Bitcoin ETC (BTCE)ETHetc – ETC Group Physical Ethereum ETC (ZETH) und LTCetc – ETC Group Physical Bitcoin ETC (ELTC).

 Der Entwurf des BMF-Schreibens liegt den Verbänden derzeit zur Stellungnahme vor und ist onlineverfügbar. Anschließend soll die endgültige Fassung des Schreibens nach erneuter Beratung durch die Finanzbehörden des Bundes und der Länder veröffentlicht werden. Es kann noch zu Änderungen am BMF-Schreiben kommen, die wir weiter beobachten werden. ETC Group und HANetf werden über die weitere Entwicklung des BMF-Schreibens berichten, sobald weitere Informationen vorliegen.

Bradley Duke, CEO der ETC Group sagt: „Die ETC Group wurde gegründet, um Investoren in Deutschland und anderen Ländern robuste, hochliquide und innovative Kryptowährungs-ETPs anzubieten. Als Teil der Produktentwicklung war es unser Ziel, die besten Eigenschaften etablierter physischer Gold ETCs auf unsere ETPs anzuwenden. Dies beinhaltet die Möglichkeit für Endanleger sich die jeweils zugrundeliegende Kryptowährung physisch ausliefern zu lassen. Die natürliche Schlussfolgerung dieser Funktion besteht darin eine positive steuerliche Behandlung zu erzielen für BTCE, ZETH und ELTC.

Wir freuen uns sehr, dass das BMF diese Position geklärt hat und erwarten die baldige endgültige Fassung des Schreibens. Die ETC Group wird weiter daran arbeiten, dass alle Anleger Zugang bekommen zum Kryptowährungsmarkt mit Hilfe robuster, regulierter Produkte, die an führenden internationalen Börsen wie der Deutschen Börse handeln, und die mit Hilfe zentraler Gegenparteien abgewickelt werden.”

Andre Voinea, Leiter deutschsprachige Regionen bei HANetf, kommentiert: „Dies ist eine spannende Entwicklung und wir haben gemeinsam mit unserem Partner ETC Group lange Zeit auf solch eine Klarstellung für Investoren hingearbeitet. Der Entwurf gibt Anlegern nun einen weiteren guten Grund auf unsere Krypto-ETPs zuzugreifen, um in Kryptowährungen zu investieren. Die Entscheidung, physische Krypto-ETPs mit physischen Gold-ETCs gleichzusetzen, ist konsequent, da für Letztere umfangreiche und langjährige rechtliche Leitlinien existieren. Alle von HANetf vertriebenen Krypto-ETPs wurden gemäß etablierter Produktstrukturen physischer Gold-ETCs erstellt, wie beispielsweise Xetra Gold, und wir sind zuversichtlich, dass die neu veröffentlichten Leitlinien für alle unsere Krypto-ETPs gelten werden, sobald die endgültige Version bestätigt ist.”

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