
Frauen haben kein Recht auf weibliche Ansprache in Formularen
Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden (Az.: VI ZR 143/17). Das oberste deutsche Zivilgericht wies die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück.
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