2016: Das ändert sich für Bankkunden

6. Neue Freistellungsaufträge notwendig

Viele alte Freistellungsaufträge müssen im kommenden Jahr erneuert werden, weil diese noch keine Steueridentifikationsnummer beinhalten. Das ist vor allem bei Formularen der Fall, mit denen vor 2011 ein unbefristeter Freistellungsauftrag erteilt wurde.

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Erst alle ab 2011 gestellten Freistellungsaufträge sind mit der persönlichen Steuernummer versehen und bedürfen keiner Änderung. Fehlt die Steueridentifikationsnummer auf dem Freistellungsantrag, leitet die Bank 25 Prozent der Kapitalgewinne automatisch ans Finanzamt weiter. Außerdem wird Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.

7. Neuerungen durch die Energieeinsparverordnung 2016

Die Energieeinsparverordnung (ENEV 2016) bringt zahlreiche Neuerungen für Häuslebauer. So steigen beispielsweise die energetischen Anforderungen an neu gebaute Wohnhäuser um 25 Prozent. Der geringere Primärenergiebedarf kann zum Beispiel durch bessere Dämmung oder durch den Einbau regenerativer Heiztechnik erreicht werden.

Heizkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, sind nach 30 Betriebsjahren stillzulegen.

Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für bestimmte selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Immobilienverkäufer und Vermieter sind künftig verpflichtet, den Energieausweis an die Käufer bzw. Mieter zu übergeben.

Wichtig: Der Ausweis muss bereits bei der Objektbesichtigung vorliegen. Des Weiteren sind energetische Kennwerte der Immobilie im Falle des Verkaufs oder der Vermietung in der Immobilienanzeige anzugeben.

8. Einspeisevergütung für Solarstrom bleibt gleich hoch

Erfreuliche Kunde für Hausbesitzer, die im kommenden Jahr eine Solaranlage auf ihrem Dach errichten wollen. Für Dachanlagen bis 10 KilowattPeak Leistung, also typische Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser, bleibt die Einspeisevergütung auf gleich hohem Level wie 2015.

Eigentümer erhalten den höchsten Vergütungssatz von 12,31 Cent/kWh. Solarstrom aus Dachanlagen bis 10 kWp wird weiterhin bis zu 100 Prozent vergütet.

Seite fünf: Höhere Förderung bei der Altersvorsorge

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