BGH: Händler haftet nicht für Kundenbewertungen auf Amazon

Ein Händler haftet grundsätzlich nicht für Kunden-Bewertungen auf Amazon. Dies entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit unterlag in letzter Instanz der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), der erreichen wollte, dass Bewertungen zu einem Tape gelöscht werden.

Nach Feststellung des BGH hatte der Händler nicht mit den Kundenbewertungen geworben.

Im vorliegenden Fall hatten mehrere Kunden unter ein Angebot geschrieben, dass das Tape schnell gegen Schmerzen helfe. Eine solche Wirkung ist wissenschaftlich aber nicht nachgewiesen.

Nach Feststellung des BGH hatte der Händler aber nicht mit den Kundenbewertungen geworben. Die höchsten deutschen Richter unterstrichen zudem, solche Bewertungen seien vom Verbraucher gewünscht und als Meinung verfassungsrechtlich geschützt. Für eine konkrete Gesundheitsgefährdung, die dieses Recht hätten aushebeln können, habe es jedoch keinen Anhaltspunkte gegeben.

„Entscheidung überzeugt“ 

„Die Entscheidung des BGH überzeugt: Online-Händler haben keine Einflussmöglichkeit auf Bewertungen – und sollten diese auch nicht haben, wenn das Bewertungssystem Sinn machen soll“, kommentierte Florian Dietrich, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, das Urteil. „Eine Haftung der Online-Händler für in Bewertungen enthaltene Kundenaussagen wäre völlig falsch und überzogen. Sie hätte weitreichende Konsequenzen für Online-Händler und für Bewertungssysteme an sich.“

Es bleibe fraglich, warum das OLG Hamm als Vorinstanz überhaupt die Revision zugelassen hatte. (dpa-AFX/kb) 

Foto: Picture Alliance 

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments