Für Erwachsene werden beispielsweise erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.744 Euro Einkommensteuern fällig. Zudem steigt das Kindergeld um 15 Euro, und Fernpendler können eine höhere Entfernungspauschale absetzen. Bauwillige sollten wissen, dass die Regelungen zum Baukindergeld wegen der Corona-Krise bis Ende März 2021 verlängert wurden. Und ab Januar werden wieder die höheren Mehrwertsteuersätze von 7 Prozent (statt aktuell 5) bzw. 19 Prozent (statt aktuell 16) für Waren und Dienstleistungen gelten.
Ganz wichtig: Ab Januar 2021 fällt für viele Steuerzahler der Solidaritätszuschlag weg. So wird der Soli bei einem ledigen Steuerzahler nicht mehr erhoben, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr als ca. 62.100 Euro beträgt (bei Eheleuten ca. 124.200 Euro). Bei höheren Einkommen fällt der Soli teilweise weg. Für viele Arbeitnehmer wird der Zuschlag damit automatisch ab Januar aus der Gehaltsabrechnung verschwinden. Bei Selbstständigen und Unternehmern wird die Teilabschaffung über die Steuervorauszahlungen berücksichtigt.
Über diese und viele weitere Änderungen informiert das Servicematerial: Die „Steuerrechtsänderungen 2021“. Mitglieder können dies im Mitgliederbereich auf www.steuerzahler.de herunterladen. Andere Interessierte erhalten das Material kostenfrei unter [email protected].