
„Bestellerprinzip bringt massiven Verbraucherschaden“
Das Bestellerprinzip konnte bereits breiten Mietkreisen keine Verbesserung des Wohnraumstandards, keinen Mietstillstand und erst recht kein vermehrtes erschwingliches Wohnungsangebot bringen. Mithin: Seine Zielerreichung ist deutlich gescheitert.
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