
BGH entscheidet erneut zur Treuhänder-Haftung
Der Treuhandkommanditist eines geschlossenen Fonds haftet auch gegenüber Direktkommanditisten für die Richtigkeit des Fondsprospekts, also auch gegenüber den Anlegern, die seine Treuhanddienste gar nicht in Anspruch genommen haben.
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