
Elternunterhalt: Betreuungsleistung nicht einkommensmindernd
Im Rahmen einer Überprüfung der Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt ist die vom Unterhaltsschuldner an sein minderjähriges Kind geleistete Betreuung nicht zu monetarisieren und kann somit nicht einkommensmindernd geltend gemacht werden, so der BGH.
mehr