
Bist Du nur Tippgeber – oder vermittelst Du schon?
Der Grat zwischen Tippgeberschaft und der Vermittlung von Finanzprodukten ist äußerst schmal. Die Rechtsprechung ist überaus facettenreich, entsprechend hoch das Haftungsrisiko. Sogar kostspielige Strafanzeigen gegen Unschuldige sind möglich. Gastbeitrag von Oliver Renner, Rechtsanwälte …
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