
Eigentümer dürfen Berliner Zweitwohnungen an Touristen vermieten
Der Flugbegleiter aus Rostock übernachtet öfter in seiner Berliner Zweitwohnung, die Germanistin aus Italien nutzt ihre, wenn sie in Berlin forscht. Für den Dänen ist es ein Familientreff. Manchmal stehen die Wohnungen auch leer. Nun gibt es ein interessantes Urteil.
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