
Vorsorgevollmacht: Vier Gründe für den Gang zum Notar
Bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung ist eine Beratung zwar nicht Pflicht, sie kann aber durchaus Vorteile haben. Diese vier Gründe sprechen für eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht.
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