Der K(r)ampf mit der Erbschaftsteuer

In dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht zum wiederholten Mal über die Erbschaftsteuer verhandelt. Doch wie das Verfahren auch ausgehen mag: Eine Reform ist so oder so erforderlich.

Die Löwer-Kolumne

„Wer ein (weiterhin) florierendes Unternehmen erbt, kann auf Basis der Erbschaft womöglich in Saus und Braus leben und geht dabei auch noch steuerfrei aus. Dass dies von vielen als ungerecht empfunden wird, ist nachvollziehbar.“

In Karlsruhe geht es erneut um die Frage, ob die Regelungen für Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dazu zählen ganze Unternehmen, aber zum Beispiel auch Anteile an gewerblichen Fonds wie Wind-, Solar- oder Schiffsbeteiligungen.

Aktuell sieht das Gesetz vor, dass die Erben von Betriebsvermögen überwiegend (85 Prozent) oder ganz von der Steuer befreit sind, wenn sie den Betrieb mindestens fünf beziehungsweise sieben Jahre fortführen und bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitern in dieser Zeit die Lohnsumme nicht reduzieren, also keine Arbeitsplätze abbauen.

Aktuelle Regelung ist Humbug

Die einen sehen in der Steuerbefreiung eine schreiende Ungerechtigkeit, weil die Sprösslinge der ohnehin „reichen“ Unternehmerfamilien ungeschoren davon kommen. Die anderen begrüßen sie, weil die Belastung der Erben sonst dazu führen würde, dass sie das Geld für die Steuer dem Unternehmen entziehen (müssen) und so unter Umständen dessen Fortbestand gefährden oder den Familienbetrieb verkaufen müssen.

Doch wer hat recht? Beide. Denn unabhängig von der Frage der Verfassungsmäßigkeit ist die aktuelle Regelung ziemlicher Humbug.

Das betrifft nicht nur die anscheinend verbreitete wirre Vorstellung von Politikern, die fiesen Unternehmens-Erben würden aus reiner Boshaftigkeit – und nicht etwa wegen betriebswirtschaftlicher Notwendigkeiten – Arbeitsplätze abbauen. Anders ist zumindest kaum zu erklären, warum ein solcher Schritt mit dem Verlust der Steuerbefreiung bestraft wird.

Seite zwei: Einerseits ungerecht, andererseits gefährlich

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