Bundesrat stoppt Steuererleichterungen für Gebäudesanierung

Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung vorgelegten Neuregelungen zur energetischen Gebäudesanierung gestoppt. Die Länderkammer befürchtet hohe Steuerausfälle.

stop-schild-shutt_56413975In seiner Sitzung vom 8. Juli 2011 hat der Bundesrat die Neuregelungen zur energetischen Gebäudesanierung abgelehnt. Die Bundesregierung hatte geplant, dass Haus- und Wohnungseigentümer Kosten für eine energetische Modernisierung künftig über zehn Jahre von der Steuer absetzen können. Nach Schätzungen würde dies in den kommenden Jahren zu Mindereinnahmen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro führen. Die Bundesländer befürchten Steuerausfälle in Höhe von rund 900 Milliarden Euro und stimmten daher gegen das Gesetz. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) warf der Bundesregierung vor, den Ländern nicht entgegengekommen zu sein. Der Einstieg in die Energiewende bei der Gebäudesanierung werde dadurch unnötig verzögert.

Heftige Kritik an der Bundesratsentscheidung übt der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Berlin. „Die Energiewende ist ohne die Energie-AfA für Gebäude nur Makulatur und wird auf dem Rücken der Immobilienwirtschaft ausgetragen. Das ist ein verpatzter Start für die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung“, erklärt BFW-Präsident Walter Rasch. Der Verband kritisiert zudem, dass auch der Vermittlungsausschuss bisher nicht angerufen wurde.

„Jetzt gilt es, Nachbesserungen
vorzunehmen und das Gesetz zum Abschluss zu bringen, damit dieser wichtige Baustein der Energiewende nicht weiter verzögert wird“, fordern auch die in der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) zusammengeschlossenen Verbände und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA).

„Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in energetische Modernisierungen sind ein wichtiger Hebel für mehr Klimaschutz im Wohnungsbestand“, führt Rasch aus. Diese Anreize seien unerlässlich, wenn die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung mit einer Verdopplung der Sanierungsquote von Gebäuden erreicht werden sollen.

Zudem regen der BFW und der BSI an, das für die geplante Förderung notwendige Einsparniveau vom Standard Effizienzhaus-85 auf den Standard Effizienzhaus-100 zu senken. Dies entspräche dem Neubaustandard der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und sei aufgrund des hohen Niveaus völlig ausreichend. Nicht nur die Komplettsanierung eines Hauses sollte nach Ansicht der Verbände steuerlich förderbar sein, sondern auch Teilmaßnahmen. (bk)

Foto: Shutterstock

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