
BGH untersagt Vermittlung privater Zusatzversicherungen
Der gesetzliche Krankenversicherer AOK Nordost darf künftig keine privaten Krankenzusatzversicherungen mehr vermitteln. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 18. September 2013 entschieden. Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) hatte gegen die AOK Nordost …
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