
Urteil: Tödlicher Autounfall vor Schichtende kein Arbeitsunfall
Ein tödlicher Autounfall ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn das Opfer plötzlich vor Schichtende und ohne auszustempeln die Firma verlassen hat. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts von Dienstag hervor.
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