Reform der Mietspiegelverordnung sorgt für Quantensprung

Die Mietspiegelkommission der gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. sieht den Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts als gelungen an.

Die Mietspiegelkommission der gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. sieht den Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts als gelungen an.

Nach fast vier Jahren Wartezeit seit dem letzten Referentenentwurf haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat nun einen neuen Entwurf der Novellierung der Mietspiegelverordnung und für eine entsprechende Änderung des BGB zur Anhörung an die Verbände herausgegeben.

„Wir freuen uns sehr, dass unser Bemühen um bessere Mietspiegel erfolgreich war. Wir werden jetzt gemeinsam mit den Verbänden und den Ministerien daran arbeiten, dass die Mietspiegelverordnung so gut wie möglich wird. Der vorliegende Entwurf ist sehr vielversprechend“, so Prof. Dr. Steffen Sebastian, Vorsitzender der gif-Mietspiegelkommission.

Zentrale Forderung berücksichtigt

Eine der zentralen Forderungen der gif-Mietspiegelkommission ist berücksichtigt worden und bereitet den Weg für eine enorme Verbesserung der Datengrundlage: Bei den Erhebungen zum Mietspiegel soll künftig eine Auskunftspflicht bestehen. In der Praxis heißt das, wer als Mieter oder Vermieter zufällig ausgewählt wurde, muss nun an der Befragung verbindlich teilnehmen.

Verzerrung der Daten wird beseitigt

Dies bedeutet einen Quantensprung in der Steigerung der Datenqualität. Bisher sind die Ergebnisse wahrscheinlich häufig verzerrt, da bestimmte Mieterhaushalte oder Vermieter seltener an der Befragung teilnehmen als andere. Als Nebeneffekt würden Mietspiegel deutlich kostengünstiger werden.

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