Erbschaften und Schenkungen 2018: Weniger Vermögen, mehr Steuern

Im Jahr 2018 haben die Deutschen weniger Vermögen als in den Vorjahren vererbt und verschenkt. Dennoch nahm der Staat mehr durch die Erbschaftssteuer als im Vorjahr ein – das zeigt die Statistik zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer des Statistischen Bundesamtes. Warum das so ist und wann schenken günstiger als vererben sein kann, erklärt immoverkauf24.

Ein Vermögen von 85 Milliarden Euro haben die Deutschen im Jahr 2018 vererbt und verschenkt. Das sind rund 12,7 Prozent weniger als 2017. Dennoch konnten sich die Finanzbehörden über höhere Steuereinnahmen freuen: Auf 6,7 Milliarden Euro stieg die Erbschafts- und Schenkungssteuer insgesamt, damit um 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Höhe des vererbten Grundvermögens stieg in den vergangenen Jahren stetig an

Die Gründe: Das veranlagte Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) machte 2018 einen größeren Anteil am insgesamt geerbten und geschenkten Vermögen aus. Es stieg von 19,2 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro von 2017 auf 2018 – das entspricht einem Zuwachs von 23,1 Prozent. Zudem wurde weniger steuerlich begünstigtes Vermögen (z.B. Betriebsvermögen) vererbt.

Vor allem durch die Erbschaftsteuer kam mehr rein: Um 13 Prozent stiegen die Einnahmen in 2018 auf 5,7 Milliarden Euro. Die Schenkungssteuer war hingegen weniger einträglich als im Vorjahr: Die Einnahmen reduzierten sich um 20,8 Prozent auf rund eine Milliarde Euro.

Überlegen, welches Vorgehen passt

Für Immobilieneigentümer, die ihren Besitz an Familienmitglieder weitergeben wollen, heißt das: Es gilt zu überlegen, welche Art und Weise die beste ist. „Bei Vererbung – die Zahlen zeigen es – kommen auf die Erben häufig hohe Steuerzahlungen zu“, weiß immoverkauf24-Geschäftsführer Niels Jacobsen.

„Das gilt in besonderem Maße für Immobilien, denn deren Verkehrswert liegt häufig im sechsstelligen Bereich und bestimmt die Höhe der Erbschaftssteuer mit. Eine Alternative kann deshalb eine Überschreibung bzw. Schenkung sein.“

Vererben oder verschenken: Was ist wann günstiger?

Der Gesetzgeber hat vor allem für Immobilien, die innerhalb der Familie vererbte werden, steuerliche Vorteile vorgesehen. So ist es abhängig von Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert möglich zu erben, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt:

Etwa wenn ein Lebenspartner eine Immobilie erbt, die einen Verkehrswert von 400.000 Euro hat. Denn für Ehegatten und Lebenspartner gibt es einen Freibetrag von 500.000 Euro bei Erbschaften, bei Kindern liegt er bei 400.000 Euro.

Jedoch: Sind die Erben entferntere Verwandte oder gehören nicht zur Familie, schrumpft der Freibetrag auf bis zu 20.000 Euro. Und in solchen Fällen kann eine Schenkung sinnvoll sein. Denn zwar gelten bei Schenkungen und Erbschaften die gleichen Steuersätze.

Erbe verteilen

Ein Schenkungsfreibetrag kann, im Gegensatz zum Freibetrag bei einem Erbe, alle 10 Jahre wiederkehrend in Anspruch genommen werden.

Das kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn ein Erblasser z.B. mehrere Wohnungen weitergeben möchte. Dank der wiederholten Nutzung des Schenkungsfreibetrages muss der Beschenkte dann weniger Steuern zahlen.

 

Foto: immoverkauf24

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