Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, bewertet den kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren als einen “Meilenstein auf dem Weg hin zum digitalen Kapitalmarkt”. Doch der Verband hofft auf einen weiteren Schritt.
„Bislang sind Wertpapiere zwingend urkundlich zu verbriefen“, sagt ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk. „Mit dem e-Wertpapier wird jetzt eine elektronische Alternative geschaffen, die eine Verwahrung in einem elektronischen Register möglich macht“, so Schenk weiter.
Neben zentral geführten Wertpapierregistern sollen zukünftig auch dezentrale Kryptowertpapierregister eingesetzt werden. Dadurch werden Blockchain-basierte Wertpapieremissionen und -transaktionen in einen verlässlichen aufsichtsrechtlichen Rahmen gegossen, heißt es in einer Mitteilung des ZIA.
Beschränkung greift zu kurz
Die Beschränkung auf Emissionen von Schuldverschreibungen und Anleihen greife allerdings zu kurz. „Der Gesetzgeber sollte – wie bereits in Aussicht gestellt – den Anwendungsbereich auf voll regulierte Fondsvehikel ausweiten“, sagt Schenk, der im Hauptberuf Vorstandsvorsitzender des Asset Managers Real I.S. AG ist. „Dadurch werden neue Impulse gesetzt und der Immobilienfondsstandort Deutschland gestärkt.“
Das Finanzministerium hatte in der vergangenen Woche einen lange erwarteten ersten Gesetzentwurf zu solchen e-Wertpapieren vorgelegt. Die Regelung soll dabei zunächst auf Inhaber-Schuldverschreibungen beschränkt bleiben. Die Öffnung für weitere Inhaberpapiere soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, heißt es in dem Gesetzentwurf.