„Erhebliche handwerkliche Fehler“: Gesetzgeber in der Kritik

Die Regulierung von Emissionshäusern und Finanzvermittlern war das dominierende Thema auf dem diesjährigen Tag der Sachwertinvestments, den die Börsen-Zeitung in der Handelskammer Hamburg veranstaltete. Dabei wurde nicht mit Kritik an den neuen Vorschriften gespart.

„Qualität im Vertrieb“ war das Thema der Podiumsdiskussion.

Gleich zu Beginn des Kongresses wies Dr. Joachim Seeler, Vorstand Finanzplatz Hamburg, auf negative Folgen der Regulierung hin: So würden sich derzeit zahlreiche freie und institutionelle Vertriebe aus dem Geschäft mit Sachwertinvestments zurückziehen, da es zu wenig neue Produkte gebe. Das „Grundrauschen“ des Marktes sei zu gering.

Positiv hob Seeler hervor, dass es bereits qualifizierte neue Marktteilnehmer „ohne Altlasten“ gebe. Dies führe zu einem Reputationsgewinn für die Branche.

Im Anschluss bemängelte Rechtsanwalt Dr. Rolf Kobabe von der Kanzlei Luther, dass dem Gesetzgeber bei der Konzeption des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) „erhebliche handwerkliche Fehler“ unterlaufen seien. Insgesamt gebe es 71 „Reparatur-Absätze“ im KAGB, die Zeit für eine vernünftige Umsetzung des Gesetzes sei zu knapp gewesen.

Weitere Vorschriften geplant

Dass die Regulierung mit Inkrafttreten des KAGB keinesfalls beendet ist und welche weiteren Vorschriften Initiatoren und Vermittler noch zu erwarten haben, zeigte Rechtsanwalt Frank Michael Bauer, Projektleiter MiFID Revision beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband, in seinem Vortrag über künftige Anforderungen an Produktauswahl und -beobachtung gemäß MiFID II und Kleinanlegerschutzgesetz.

In einer Podiumsdiskussion zum Thema „Qualität im Vertrieb“ wurde erneut Kritik am Gesetzgeber geübt. So hätte sich Kobabe im KAGB mehr allgemein gehaltene Generalklauseln wie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gewünscht, nicht eine Regulierung bis ins letzte Detail.

Prokon-Skandal ohne Folgen

Auch die Prokon-Pleite war Thema der Diskussionsrunde: Laut Axel Stiehler, Geschäftsführer der Aquila Capital Advisors GmbH, hat die Insolvenz des Itzehoer Windkraftunternehmens keinerlei Auswirkungen auf den Vertrieb des neuen KAGB-regulierten Windfonds von Aquila. Anleger und Vermittler könnten durchaus zwischen Genussrechten als Form der Unternehmensfinanzierung und Sachwertinvestments unterscheiden. (kb)

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Foto: Börsen-Zeitung

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