AIF-Vertrieb: Warum nur sträuben Banken sich noch immer?

Und Herbert Pfenning, Vorstand der Apotheker- und Ärztebank, gibt in der aktuellen Cash.-Ausgabe 9/2015 zu Protokoll: „Seit ein paar Jahren haben wir keinen einzigen geschlossenen Fonds mehr verkauft, da wir diese Produkte aufgrund der hohen weichen Kosten für nicht interessant für unsere Kunden halten.“

Beide Häuser haben die Entscheidung also offenbar schon vor dem Inkrafttreten des KAGB gefällt: vor „ein paar“ bzw. „einigen“ Jahren. Und selbst wenn sie – wie wir einmal annehmen wollen – die Unterschiede durchaus kennen und ihr Urteil regelmäßig auf den Prüfstand stellen, werfen sie schon durch die Terminologie die damaligen geschlossenen Fonds und die heutigen AIF in einen Topf.

AIF-Verzicht als Haftungsfalle?

Die Statements dürften stellvertretend auch für andere Geldhäuser stehen, die ihre Erfahrungen mit geschlossenen Fonds schlicht auf AIF übertragen. Sie werden vielfach nicht nur durch die wirtschaftlichen Ergebnisse der Fonds geprägt sein, sondern auch durch enorme Haftungsrisiken für die Bank selbst.

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Dabei übersehen die Banker jedoch nicht nur, dass dies im wesentlichen Geschichte ist. Vielmehr handeln sie sich mit dem Verzicht auf AIF womöglich ein noch viel größeres Haftungsrisiko ein.

Zwar sind auch AIF nicht ohne wirtschaftliche Risiken und vieles im KAGB ist Bürokratie. Aber völlig wirkungslos werden die Bafin-Aufsicht sowie das vorgeschriebene Risiko- und Liquiditätsmanagement der KVG, die Verwahrstelle oder die umfangreichen Vorschriften zur Bewertung und zum Reporting wohl nicht bleiben. Auch sind die rechtlichen und die Haftungsrisiken bei AIF weitaus geringer als im ehemaligen „grauen“ Kapitalmarkt.

Gesetzlich anerkannte Anlageform

Hinzu kommt: Der Gesetzgeber hat mit der Regulierung klar entschieden, dass geschlossene AIF – bei entsprechender Anlegereignung – zu dem Kreis der anerkannten Anlageformen zählen.

Gerade durch ihr grundsätzliches „Nein“ könnten die Banken somit in eine Haftungsfalle tappen: Sie müssen sich vielleicht in einigen Jahren dafür rechtfertigen, keine AIF angeboten zu haben. Darauf wies auch Eric Romba, Chef des Sachwerteverbands BSI, schon im Februar auf dem „BSI-Summit“ hin.

Schließlich suchen die Kunden händeringend eine rentable und leidlich sichere Anlage für ihr Geld. Angesichts von Minizinsen, Aktienblase, drohendem Anleihe-Crash und Euro-Krise keine AIF anzubieten, ist geradezu fahrlässig.

Das jedenfalls wird der Anlegeranwalt vielleicht eines Tages behaupten, falls sein Mandant mit einem der sonstigen Bankprodukte Verluste eingefahren hat.

Seite drei: Vorhersehbare Argumente des Anlegeranwalts

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