Habona-Einzelhandelsfonds jetzt unter KAGB

Der Publikums-AIF Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04 ist von der Bafin zum Vertrieb zugelassen worden. Der von Habona Invest im Jahr 2013 gemäß Vermögensanlagengesetz aufgelegte und bis Juli 2014 unter Ausnutzung der Übergangsbestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuchs vertriebene Fonds steht somit wieder zur Zeichnung zur Verfügung.

Noch vor dem Jahreswechsel hat der AIF zwei weitere Einzelhandelsimmobilien erworben.

Außerdem wurde das Eigenkapitalplatzierungsvolumen auf 40 Millionen Euro erhöht und der Platzierungszeitraum bis zum 30. Juni 2015 verlängert. Derzeit ist der Fonds nach Angaben von Habona zu 50 Prozent platziert.

Hansainvest wurde als Service-KVG beauftragt, als Verwahrstelle fungiert Hauck & Aufhäuser.

16 Immobilien im Portfolio

Noch vor dem Jahreswechsel hat der AIF zwei weitere Immobilien mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 8,5 Millionen Euro erworben. Zum einen handelt es sich dabei um ein Ende 2013 errichtetes Nahversorgungszentrum in Hückelhoven (Nordrhein-Westfalen) mit einer Mietfläche von 3.070 Quadratmetern und Rewe als Ankermieter.

Zum anderen wurde ein in diesem Jahr neu zu errichtender Norma-Discountermarkt mit einer Mietfläche von 1.535 Quadratmetern in Rehau (Bayern) als Forward-Deal erworben. Damit umfasst das Fondsportfolio 16 Einzelhandelsimmobilien mit einem investierten Kapital von 50 Millionen Euro. (kb)

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Foto: Shutterstock

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