Das wird sie natürlich niemals tun, sagt die KVG (egal welche). Das mag stimmen. Durch die „bis zu“-Klauseln kann die KVG ihre Vergütung jedoch nach Gusto selbst bestimmen und die Anleger müssen sich darauf verlassen, dass sie tatsächlich zu den Guten gehört und freiwillig auf Geld verzichtet.
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Anleger sollten sich die Kostenklauseln also genau ansehen und sich zwei Fragen beantworten: Welche Auswirkungen hätte es für mein Investment, wenn die KVG ihren Spielraum voll ausschöpfen sollte?
Und: Inwieweit traue ich der KVG über den Weg, dass sie dies nicht tut?
Lesen Sie den vollständigen Artikel in der aktuellen Ausgabe „Rendite+ Sachwertanlagen 1/2016„.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
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