Nur Bafin-Prüfung light für AIF-Prospekte?

Die Finanzaufsicht Bafin prüft Prospekte nach dem Vermögensanlagengesetz „erheblich intensiver“ als AIF-Prospekte. Sagt sie. Der Löwer-Kommentar

„Vor allem aus der Kombination der ‚Bafin-Prüfung light‘ mit der amputierten Neufassung des Wirtschaftsprüferstandards IDW S4 kann ein gefährlicher Cocktail entstehen.“
„Vor allem aus der Kombination der ‚Bafin-Prüfung light‘ mit der amputierten Neufassung des Wirtschaftsprüferstandards IDW S4 kann ein gefährlicher Cocktail entstehen.“

Es ist ein Satz, den sich vor allem jene Manager einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) auf der Zunge zergehen lassen müssen, die sich als Unternehmen des voll regulierten „weißen“ Kapitalmarkts neuerdings für unantastbar halten und hochnäsig auf das Segment der Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) herabschauen: „Die Prüfung der Bafin ist bei Vermögensanlagen-Prospekten erheblich intensiver als bei AIF-Prospekten.“

Das sagte kein geringerer als Hans-Georg Carny, Leiter des Bafin-Referats, bei dem seit April 2016 die Aufsicht über alternative Investmentfonds (AIF) und deren KVGen konzentriert ist, berichtet das Cash.-Magazin in seiner neuesten Ausgabe (ab Donnerstag am Kiosk).

Prospektprüfung nur ein „Teilaspekt“

„AIF-Prospekte werden im Rahmen einer Vertriebsanzeige bei der Bafin eingereicht und geprüft. Daneben unterliegt die KVG selbst und der AIF einer intensiven laufenden Aufsicht, unter anderem hinsichtlich Solvenz, Risikomanagement, Organisation und Verhaltenspflichten“, erläuterte Carny. „Die Prüfung des Prospekts ist hier nur ein Teilaspekt. Bei Publikums-AIF bildet vielmehr die Genehmigung der Anlagebedingen den Aufsichtsschwerpunkt“, so der Referatsleiter weiter.

Anders verhalte es sich bei Prospekten für Angebote nach dem VermAnlG. „Bei diesen wird der Anbieter nicht von der Bafin beaufsichtigt und der Vertrieb darf erst beginnen, wenn der Prospekt von der Bafin gebilligt wurde“, sagte Carny. Daher sei die Prüfung der Bafin dort erheblich intensiver.

Die von der AIF-Branche oft als „unreguliert“ und „grau“ geschmähten Emissionen nach dem VermAnlG wertet das auf (auch wenn sie es nicht ausschlachten dürfen, denn Werbung mit der Bafin-Prüfung ist verboten). Für AIF hingegen ist die Sache nicht ganz unproblematisch.

Seite 2: Nicht auf der sicheren Seite

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