Die Krux mit dem Verfallsdatum

Sie dürfen nur ein Jahr lang verwendet werden. Soll eine Emission darüber hinaus fortgesetzt werden, muss sie mit einem neuen Prospekt das Billigungsverfahren bei der BaFin komplett neu durchlaufen. AIF-Prospekte hingegen können zeitlich unbefristet verwendet werden und müssen gegebenenfalls lediglich durch Nachträge aktualisiert werden.

So sind immerhin zehn der 32 aktuellen Publikums-AIFs schon seit mehr als einem Jahr im Vertrieb, also fast ein Drittel. Bei den Emissionen, die in den letzten zwölf Monaten auf den Markt gekommen und noch in der Platzierung sind, steht es also 39 zu 22 für die Vermögensanlagen. Dann stimmt das Verhältnis wieder in etwa; der Rest sind hauptsächlich die Bürgerprojekte.

Welchen Sinn das Verfallsdatum für die Vermögensanlagenprospekte, das mit dem Kleinanlegerschutzgesetz 2015 eingeführt wurde, überhaupt machen soll, ist indes nicht unmittelbar einsichtig.

Offenkundig soll die Vorschrift verhindern, dass Anbieter jahrelang mit veralteten Prospekten herumlaufen. Doch das dürften sie auch ohne Verfallsdatum nicht. Schließlich sind auch diese Emittenten verpflichtet, wesentliche Änderungen per Prospektnachtrag mitzuteilen, auch während der Zwölf-Monats-Frist.

Risiko für „die Guten“

Die Regelung ist nicht nur äußerst lästig für Anbieter, die eine Emission unterbrechen und auf die Billigung der BaFin für den Anschlussprospekt dann teilweise Monate warten müssen. Auch dem angestrebten Anlegerschutz ist mit dem Ablaufdatum kaum gedient.

Zum einen verstärkt die Vorschrift die auch bei den Vermögensanlagen ohnehin verbreitete Tendenz zu Blind Pools, die gerade von Verbraucherschützern regelmäßig misstrauisch beäugt werden. Zum anderen stellt sie insbesondere für Emissionen, die ein konkretes Objekt finanzieren sollen, eine Gefahr dar.

Dazu zählen in erster Linie die meisten der Bürger-Energieprojekte, also aus Sicht der Verbraucherschützer „die Guten“. Derzeit platzieren sich diese offenbar überwiegend recht zügig. Doch es ist nur eine Frage der Zeit, bis eines Tages ein solches Projekt platzt und die schon beigetretenen Anleger ihr Geld verlieren, nur weil die Platzierung wegen Prospektablauf abgebrochen werden musste. Dann wird das Gezeter wieder groß sein.

Seite 3: Unvollständige Risikohinweise

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