Eine kleine Korrektur

Die „Vorabpauschale“ wird relevant, wenn die Dividende einen „Basisertrag“ unterschreitet, obwohl der Fonds in dem Jahr einen entsprechenden Wertzuwachs erzielt hat. Der Basisertrag wiederum ist der Wert des Fonds am Jahresanfang multipliziert mit 70 Prozent eines „Basiszinses“.

Dieser ist laut Gesetz aus „der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten“ und wird jährlich vom Finanzministerium auf der Grundlage von Bundesbank-Berechnungen veröffentlicht. Die Differenz zwischen dem errechneten Basisertrag und der Dividende ist die Vorabpauschale. Darauf hat der Anleger dann die Abgeltungssteuer (oder auf Wunsch seinen persönlichen Steuersatz) zu entrichten.

Puh! Ich hab’s beim ersten Lesen auch nicht verstanden. Vereinfacht ausgedrückt heißt das: Wenn der Fonds einen Wertzuwachs erzielt hat und keine entsprechende Dividende zahlt, muss der Anleger jährlich eine fiktive Verzinsung seines Fondsanteils versteuern. Der Zinssatz dafür entspricht 70 Prozent des Zinssatzes einer öffentlichen Anleihe.

„Verstetigung des Steueraufkommens“

Nach der Gesetzesbegründung in dem seinerzeitigen Regierungsentwurf für das Investmentsteuergesetz dient die Vorschrift „zur Vermeidung einer zeitlich unbeschränkten Steuerstundungsmöglichkeit und damit zur Verhinderung von Gestaltungen sowie zur Verstetigung des Steueraufkommens“. Im Gegenzug sind bei Immobilienfonds, zu denen die HTB AG zählt, auf Ebene des Fonds 60 Prozent der Erträge von der Körperschaftssteuer befreit.

In Wirklichkeit ist die Regelung ziemlicher Kokolores. Der Gesetzgeber hat es damit wieder einmal geschafft, eine eigentlich einfache Sache unnötig zu verkomplizieren, nur weil er Angst vor „Gestaltungen“ hat und sein „Steueraufkommen verstetigen“ (also abkassieren) will.

Derzeit spielt die Vorabpauschale keine große Rolle, weil der Zinssatz – und erst recht 70 Prozent davon – nahe Null liegt. Selbst wenn die Zinsen eines Tages wieder steigen, ist die Belastung für den einzelnen Anleger überschaubar. Bei einem Zinssatz für öffentliche Anleihen von zum Beispiel vier Prozent und 10.000 Euro Fondswert liegt die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale jährlich bei gerade einmal 70 Euro plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Seite 3: Nur theoretisch erkleckliche Summen für den Fiskus

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